Vertragsrecht
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Fachbereiche
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus allen wesentlichen Rechtsgebieten von A-Z;
z. B. Grundstückskauf- und Verkaufsverträge (unter Einbeziehung von Mietverträgen), Darlehens- und Finanzierungsverträge, Kaufverträge über Gegenstände aller Art
- Auseinandersetzungs- und Zahlungsvereinbarungen unter Einschluss der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.